AGB

  1. Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des von [Name/Firma, Anschrift] betriebenen 24/7-Supermarktes [Name des Marktes], einschließlich des Zutrittssystems, der Verkaufsflächen und der Self-Checkout-Kassen.
  2. Mit dem Betreten des Marktes sowie mit dem Erwerb von Waren erkennt der Kunde diese AGB an, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
  3. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
  1. Zutritt zum Markt
  1. Der Zutritt zum Markt erfolgt über das hierfür vorgesehene Zutrittssystem.
  2. Der Zutritt kann die Verwendung einer gültigen EC-/Debitkarte bzw. eines hierfür zugelassenen Zahlungsmittels voraussetzen.
  3. Die zur Authentifizierung verwendete Karte muss vom Kunden rechtmäßig genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe von Karten, Zugangsmitteln oder sonstigen Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet, soweit dies nach den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters unzulässig ist.
  4. Der Zutritt zum Markt berechtigt ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Aufenthalt und Einkauf während der vorgesehenen Öffnungszeiten bzw. im 24/7-Betrieb.
  5. Der Betreiber ist berechtigt, Personen den Zutritt oder weiteren Aufenthalt zu verweigern bzw. zu beenden, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB, bei Gefährdung von Personen oder Sachen, bei Störungen des Betriebsablaufs oder bei begründetem Verdacht einer strafbaren Handlung.
  1. Einkauf und Vertragsschluss
  1. Die Präsentation der Waren im Markt stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
  2. Der Kunde wählt die Waren selbstständig aus und führt den Zahlungsvorgang an der hierfür vorgesehenen Self-Checkout-Kasse durch.
  3. Der Kaufvertrag über die jeweilige Ware kommt nach Maßgabe des vom Betreiber vorgesehenen Kassenprozesses zustande.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm entnommenen Waren vollständig und wahrheitsgemäß zu erfassen und zu bezahlen.
  1. Nutzung der Self-Checkout-Kasse
  1. Der Kunde hat sämtliche entnommenen Waren entsprechend den Anweisungen der Self-Checkout-Kasse vollständig zu erfassen.
  2. Insbesondere ist es untersagt, Waren absichtlich nicht zu scannen, mit einem unzutreffenden Artikel zu erfassen, Mengen falsch anzugeben, Barcodes oder Preise zu manipulieren oder sonstige technische oder organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der vollständigen Bezahlung zu umgehen.
  3. Bei technischen Problemen, nicht erkennbaren Barcodes oder sonstigen Unklarheiten hat der Kunde den vorgesehenen Kundenservice zu kontaktieren und die Ware nicht ohne vorherige Klärung aus dem Markt zu verbringen.
  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der von ihm ausgelöste Zahlungsvorgang erfolgreich abgeschlossen wird.
  1. Kontrolle und Aufklärung von Unstimmigkeiten
  1. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs können Waren- und Zahlungsvorgänge nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert werden.
  2. Bei konkreten Unstimmigkeiten kann der Betreiber den Kunden auffordern, den Einkaufsvorgang aufzuklären und einen Zahlungs- oder Kassenbeleg vorzulegen.
  3. Gesetzliche Rechte des Betreibers, insbesondere bei Verdacht auf eine Straftat, bleiben unberührt.
  4. Der Betreiber ist insbesondere berechtigt, bei einem begründeten Verdacht einer Straftat die zuständigen Behörden einzuschalten.
  1. Nicht bezahlte oder unvollständig bezahlte Waren
  1. Werden Waren vorsätzlich entnommen und nicht vollständig bezahlt, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Betreibers unberührt.
  2. Der Betreiber kann insbesondere die Zahlung des Kaufpreises sowie gegebenenfalls Ersatz eines nachweislich entstandenen Schadens verlangen.
  3. Die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche wegen Diebstahls, Betrugs oder sonstiger Pflichtverletzungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  1. Bearbeitungskosten bei vorsätzlicher Nichtzahlung
  1. Verursacht ein Kunde durch eine vorsätzliche Nichtzahlung oder eine sonstige vorsätzliche Pflichtverletzung einen konkreten zusätzlichen Bearbeitungsaufwand des Betreibers, kann der Betreiber Ersatz der hierdurch tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten verlangen, soweit hierfür eine gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht.
  2. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr wird nur erhoben, wenn und soweit deren Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
  3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
  4. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Zahlung des Warenpreises oder Ersatz eines tatsächlich entstandenen Schadens, bleiben unberührt.
  1. Hausrecht
  1. Der Betreiber übt das Hausrecht in den von ihm betriebenen Geschäftsräumen aus.
  2. Bei Verstößen gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Vorschriften sowie bei einer konkreten Gefährdung des Betriebs, anderer Kunden oder des Eigentums des Betreibers kann der Betreiber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Hausverbot aussprechen.
  3. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  1. Videoüberwachung und Datenschutz
  1. Im Markt wird eine Videoüberwachung eingesetzt. Diese erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Zweck und Umfang der Videoüberwachung werden in einer gesonderten Datenschutzinformation erläutert.
  3. Die Videoüberwachung kann insbesondere dem Schutz von Personen und Eigentum sowie der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten dienen.
  1. Zahlungsmittel
  1. Der Betreiber akzeptiert die am jeweiligen Standort angegebenen Zahlungsmittel.
  2. Die Nutzung eines Zahlungsmittels setzt dessen rechtmäßige Verwendung durch den Kunden voraus.
  3. Bei fehlgeschlagenen Zahlungsvorgängen ist der Kunde verpflichtet, die offene Zahlung per Banküberweisung zu tätigen.
  1. Minderjährige

Der Zutritt und Einkauf durch Minderjährige richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach den für einzelne Waren geltenden Jugendschutzvorschriften.

  1. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Änderungen von AGB gegenüber Verbrauchern werden nur wirksam, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Einbeziehung und Wirksamkeit erfüllt sind.

  1. Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
  3. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
  1. Alkoholbereich und Alterskontrolle
  1. Im Markt befindet sich ein gesondert gekennzeichneter Bereich, in dem alkoholische Getränke angeboten werden. Der Zugang zu diesem Bereich sowie der Erwerb alkoholischer Getränke können von einer vorherigen Altersprüfung abhängig gemacht werden.
  2. Zur Altersprüfung hat der Kunde ein geeignetes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild vorzuhalten, insbesondere einen Personalausweis oder einen Führerschein mit amtlichen Altersnachweis.
  3. Die Altersprüfung erfolgt ausschließlich zur Feststellung, ob der Kunde das für den Erwerb des jeweiligen alkoholischen Getränks gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat.
  4. Das Vorhalten eines Ausweisdokuments begründet keinen Anspruch auf Zutritt oder auf den Erwerb alkoholischer Getränke. Bei Zweifeln an der Identität, der Gültigkeit des Ausweisdokuments oder dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters kann der Zutritt zum Alkoholbereich bzw. der Verkauf verweigert werden.
  5. Für die Abgabe alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
  6. Der Betreiber ist berechtigt, die Abgabe eines alkoholischen Getränks zu verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht zweifelsfrei erfüllt sind.
  7. Die technische Altersprüfung ist so ausgestaltet, dass lediglich das für die Altersentscheidung erforderliche Ergebnis verarbeitet wird, ohne dass weitere Ausweisdaten gespeichert werden.
  8. Die Umgehung der Alterskontrolle, die Verwendung eines fremden oder manipulierten Ausweisdokuments sowie die Unterstützung anderer Personen bei der Umgehung der Alterskontrolle sind untersagt.
  9. Bei einem Verstoß gegen die Alterskontrolle kann der Betreiber den Zutritt zum Alkoholbereich verweigern, den Verkauf abbrechen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften weitere Maßnahmen ergreifen.